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Referenzen

Auszug aus dem „Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW)“ aus § 3:

„Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat seinen Beruf selbstständig und eigenverantwortlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Er hat sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit dem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs unvereinbar ist. In Ausübung seines Berufs muss sein Verhalten der Achtung und dem Vertrauen entsprechen, die dem Beruf entgegengebracht werden.“

Wir verzichten an dieser Stelle, auch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, auf die Darstellung von Referenzprojekten.

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch über die für Sie notwendigen Leistungen. Dabei können wir auch über bereits realisierte Projekte sprechen.

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